Abschlussprüfungen und Übergänge nach der Sekundarstufe
Da alle Bildungsstandards angeboten werden, sind an der GMS auch alle Abschlüsse möglich:
Ziel ist der Realschulabschluss, die „Mittlere Reife“, nach Klasse 10
Möglich ist außerdem der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
sowie die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10
Für Schüler mit gymnasialen Niveau sind nach Abschluss der Klasse 10
der Gemeinschaftsschule folgende Wege offen:
– Versetzung in die Sekundarstufe II eines allgemeinbildenden Gymnasiums (ohne Aufnahmeprüfung)
– Versetzung in die Sekundarstufe II einer anderen Gemeinschaftsschule
– Versetzung an ein berufliches Gymnasium (ohne Aufnahmeprüfung)
– Übergang in die berufliche Ausbildung
Im Abschlussjahr gelten die Notenbildungsverordnungen
Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung
Verordnung zur Realschulabschlussprüfung
Werkrealschulverordnung für die Hauptschulabschlussprüfung
Schullaufbahnempfehlungen
In der Jahrgangsstufe 8 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung, auf deren Grundlage sich der Schüler und seine Eltern entscheiden können, folgende Optionen anzustreben:
- Hauptschulabschluss am Ende der Klasse 9
- kein Hauptschulabschluss am Ende der Klasse 10
In der Jahrgangsstufe 9 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung, auf deren Grundschlage sich der Schüler und seine Eltern entscheiden können, folgenden Optionen anzustreben:
- Hauptschulabschluss in Klasse 10
- Realschulabschluss nach Klasse 10
- Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10 (Die Versetzung erfolgt nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung)