Welche Schulabschlüsse sind an der Gemeinschaftsschule möglich?

Da alle Bildungsstandards angeboten werden, sind auch alle Abschlüsse möglich:

 

Ziel ist der Realschulabschluss, die „Mittlere Reife“, nach Klasse 10

 

Möglich ist außerdem der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10

 

sowie die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10

 

Für Schüler mit gymnasialen Niveau sind nach Abschluss der Klasse 10

der Gemeinschaftsschule folgende Wege offen:

- Versetzung in die Sekundarstufe II eines allgemeinbildenden

  Gymnasiums (ohne Aufnahmeprüfung)

- Versetzung in die Sekundarstufe II einer anderen Gemeinschaftsschule

- Versetzung an ein berufliches Gymnasium (ohne Aufnahmeprüfung)

- Übergang in die berufliche Ausbildung

 

Schullaufbahnempfehlungen

 

In der Jahrgangsstufe 8 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung, auf deren Grundlage sich der Schüler und seine Eltern entscheiden können, folgende Optionen anzustreben:

  • Hauptschulabschluss am Ende der Klasse 9
  • kein Hauptschulabschluss am Ende der Klasse 10

In der Jahrgangsstufe 9 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung, auf deren Grundschlage sich der Schüler und seine Eltern entscheiden können, folgenden Optionen anzustreben:

  • Hauptschulabschluss in Klasse 10
  • Realschulabschluss nach Klasse 10 
  • Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10 (Die Versetzung erfolgt nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung)
Download
Schullaufbahnberatung
Informationen, die im Elternabend vom 12.10.2016, präsentiert wurden
Abschluesse_und_Anschluesse_an_der_GMS_e
Adobe Acrobat Dokument 349.3 KB


 

Übergangsvoraussetzungen nach Klasse 10 der Gemeinschaftsschule auf:

Ni- veau

die Sek. II einer Gemeinschaftsschule

die Sek. II eines allgemein bildenden Gymnasiums

die Sek. II eines beruflichen Gymnasiums

E

Leistungen wurden durchgängig auf E-Niveau erbracht.
Versetzungsordnung der

Gymnasien

U.a.: Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer muss 4,0 oder besser sein; Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer muss mindestens 4,0 sein; keine Leistungen in den Kernfächern mit 6,0

Leistungen wurden durchgängig auf E-Niveau erbracht.

→ Versetzungsordnung der Gymnasien

(siehe links)

Ein Wechsel ist nur möglich, wenn die Schülerin / der Schüler Französisch aus der GMS mitbringt.

Leistungen wurden durchgängig auf E-Niveau erbracht.
Es gilt die Aufnahmeverordnung berufliche Gymnasien

Versetzungszeugnis in Klasse 10 oder Jahrgangsstufe 11 eines Gym. (G8) oder
Übergangsmöglichkeit in Klasse 10 (G8) nach
§ 3 Abs. 3 Satz 1 der VO Gymnasien

(Übergänge in einem G9 gelten entsprechend)

M

Realschulabschlussprüfung → MVO

Zwei der Fächer D, M und E mindestens die Note gut, im dritten dieser Fächer mindestens die Note befriedigend, in allen maßgebenden Fächern mindestens Ø 3,0

Realschulabschlussprüfung → MVO

(siehe links)

Realschulabschlussprüfung
Es gilt die Aufnahmeverordnung berufliche Gymnasien

Schnitt in D, M, und fortgeführte Pflichtfremdsprache (E oder F) mindestens 3,0 und in keinem dieser Fächer schlechter als 4,0