Da alle Bildungsstandards angeboten werden, sind auch alle Abschlüsse möglich:
Ziel ist der Realschulabschluss, die „Mittlere Reife“, nach Klasse 10
Möglich ist außerdem der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
sowie die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10
Für Schüler mit gymnasialen Niveau sind nach Abschluss der Klasse 10
der Gemeinschaftsschule folgende Wege offen:
- Versetzung in die Sekundarstufe II eines allgemeinbildenden
Gymnasiums (ohne Aufnahmeprüfung)
- Versetzung in die Sekundarstufe II einer anderen Gemeinschaftsschule
- Versetzung an ein berufliches Gymnasium (ohne Aufnahmeprüfung)
- Übergang in die berufliche Ausbildung
Schullaufbahnempfehlungen
In der Jahrgangsstufe 8 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung, auf deren Grundlage sich der Schüler und seine Eltern entscheiden können, folgende Optionen anzustreben:
In der Jahrgangsstufe 9 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung, auf deren Grundschlage sich der Schüler und seine Eltern entscheiden können, folgenden Optionen anzustreben:
Übergangsvoraussetzungen nach Klasse 10 der Gemeinschaftsschule auf:
Ni- veau |
die Sek. II einer Gemeinschaftsschule |
die Sek. II eines allgemein bildenden Gymnasiums |
die Sek. II eines beruflichen Gymnasiums |
E |
Leistungen wurden durchgängig auf E-Niveau erbracht. Gymnasien U.a.: Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer muss 4,0 oder besser sein; Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer muss mindestens 4,0 sein; keine Leistungen in den Kernfächern mit 6,0 |
Leistungen wurden durchgängig auf E-Niveau erbracht. → Versetzungsordnung der Gymnasien (siehe links) Ein Wechsel ist nur möglich, wenn die Schülerin / der Schüler Französisch aus der GMS mitbringt. |
Leistungen wurden durchgängig auf E-Niveau erbracht.
Versetzungszeugnis in Klasse 10 oder Jahrgangsstufe 11 eines Gym. (G8) oder (Übergänge in einem G9 gelten entsprechend) |
M |
Realschulabschlussprüfung → MVO Zwei der Fächer D, M und E mindestens die Note gut, im dritten dieser Fächer mindestens die Note befriedigend, in allen maßgebenden Fächern mindestens Ø 3,0 |
Realschulabschlussprüfung → MVO (siehe links) |
Realschulabschlussprüfung Schnitt in D, M, und fortgeführte Pflichtfremdsprache (E oder F) mindestens 3,0 und in keinem dieser Fächer schlechter als 4,0 |