Regelungen zum Schulbesuch 

 

Entschuldigungspflicht (Klicken Sie hier um zum vollständigen Text der Verordnung zu gelangen)

 

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht).

 

Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist.

 

Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen.

 

Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.    

Diese "Vorab"-Entschuldigungen bitten wir nach Möglichkeit ausschließlich

- per Schulapp oder

- per E-Mail an sekretariat@federseeschule.de

zu senden.                                         

 

Ärztliches Zeugnis

  • Bei längeren oder häufigeren Fehlzeiten kann die Schule ein ärztliches Attest sowie in besonderen Fällen auch ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.

Erkrankung in der Schule

  • Bei plötzlicher Erkrankung während der Unterrichtszeit oder während einer Pause muss sich der Schüler von einem Fachlehrer beurlauben lassen. Eine schriftliche Entschuldigung muss nachgereicht werden.
  • Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, soll umgehend durch den zuständigen Lehrer oder Betreuer ein Erziehungsberechtigter benachrichtigt werden. Die Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten sollte gewährleistet sein (Notfall-Telefonnummer!)

Beurlaubungen

  • Die unterrichtsfreie Zeit ist grundsätzlich durch die Schulferien abgedeckt. Beurlaubung vom Besuch der Schule ist daher nur auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag und in besonderen - schulgesetzlich geregelten -  Ausnahmefällen möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten zu stellen.
  • Zuständig ist für eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen der Klassenlehrer, für bis zu 30 Tagen der Schulleiter.
  • Für eine Befreiung von der Teilnahme am Sport ist entweder ein ärztliches Attest oder eine Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten erforderlich. Eine derartige Entschuldigung entbindet nicht von der Pflicht zu Teilnahme am Unterricht.

 

Sicherheit auf dem Schulgelände, der Bushaltestelle und auf dem Schulweg

  • Aus Gründen der Sicherheit sind die Verkehrsregelungen (siehe Beschilderung) auf dem Schulgelände und an der Bushaltestelle einzuhalten. 
  • Der Schulwegeplan ist mit dem Kind zu besprechen und das Zurücklegen des Schulweges ggf. zu üben.

Stand: 16. August 2016

 

 

 Formulare für Entschuldigungen und Beurlaubungen