Ganztagsschule

Die Grundschule

Die Grundschule ist Ganztagsschule in Wahlform des Landes Baden-Württemberg. Es besteht ein Ganztagsangebot an drei Tagen (Montag, Dienstag und Donnerstag).

Angeboten werden:

  • Ein betreutes Mittagessen
  • Unterricht und weitere Lernangebote wie die Lernwerkstatt – bei der auch die Hausaufgaben bzw. Wochenpläne bearbeitet werden – sowie Förderunterricht.
  • Kurse wie z.B. Tennis, Schwimmen, Trendsportarten, Sport bilingual, Schach, Technik, Tonen, Literaturwerkstatt oder Forscherwerkstatt.

Ganztagsschüler ist, wer an allen drei Tagen am Ganztagsprogramm teilnimmt. Die Teilnahme am Mittagessen ist nicht verbindlich.

Die Anmeldung erfolgt für ein Schuljahr.

Über das Ganztagsangebot hinaus kann ein zusätzliches Betreuungsangebot wahrgenommen werden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt fünf Personen.

Zum Ganztagsangebot

  • der Klassen 1 und 2  
  • und der Klassen 3 und 4


Die Sekundarstufe – Lerngruppen 5 bis 10

Alle Gemeinschaftsschulen sind in Baden-Württemberg in der Sekundarstufe I verbindliche Ganztagsschulen. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler an drei oder vier Tagen jeweils acht Zeitstunden an der Schule verbringen.
Im Rahmen ihrer Wahlmöglichkeiten haben sich Schulkonferenz und Schulträger der Federseeschule einvernehmlich für die Drei-Tage-Regelung entschieden, die in allen Jahrgangsstufen der Gemeinschaftsschule umgesetzt wird. Das Land Baden-Württemberg stellt hiermit zusätzliche Lehrerstunden für drei Tage bereit, von denen die Schülerinnen und Schüler der “Gemeinschaftsschule am Federsee” dauerhaft profitieren.

An der Gemeinschaftsschule sorgt ein vielfältiges und motivierendes Lernangebot für einen interessanten Schultag. Inputs, kooperatives Lernen und individuelle Lernzeit wechseln sich mit Phasen der Bewegung und Entspannung sinnvoll ab. Auch andere Formen des Lernens, wie z.B. das Lernen in den Clubs, finden in einem rhythmisierten Tagesablauf ihren Platz.

Regelmäßige Lern-, Übungs- und Vertiefungsphasen sind im Schulalltag fest eingeplant. Die meisten der bislang üblichen Hausaufgaben werden dadurch in der Schule erledigt. Dadurch entspannt sich das Familienleben.

Die Mittagspause ist Teil der Schulpflicht. Befreiungen sind nur im begründeten Ausnahmefall und nach schriftlicher Antragstellung möglich.