Abschlussprüfungen & Übergänge nach der Sekundarstufe

Abschlussprüfungen und Übergänge nach der Sekundarstufe

Da alle Bildungsstandards angeboten werden, sind an der GMS auch alle Abschlüsse möglich:

Ziel ist der Realschulabschluss, die „Mittlere Reife“, nach Klasse 10

Möglich ist außerdem der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10

sowie die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10

Für Schüler mit gymnasialen Niveau sind nach Abschluss der Klasse 10

der Gemeinschaftsschule folgende Wege offen:

– Versetzung in die Sekundarstufe II eines allgemeinbildenden Gymnasiums (ohne Aufnahmeprüfung)

– Versetzung in die Sekundarstufe II einer anderen Gemeinschaftsschule

– Versetzung an ein berufliches Gymnasium (ohne Aufnahmeprüfung)

– Übergang in die berufliche Ausbildung

Im Abschlussjahr gelten die Notenbildungsverordnungen 

Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung 

Verordnung zur Realschulabschlussprüfung 

Werkrealschulverordnung für die Hauptschulabschlussprüfung

Schullaufbahnempfehlungen

In der Jahrgangsstufe 8 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung, auf deren Grundlage sich der Schüler und seine Eltern entscheiden können, folgende Optionen anzustreben:

  • Hauptschulabschluss am Ende der Klasse 9
  • kein Hauptschulabschluss am Ende der Klasse 10

In der Jahrgangsstufe 9 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung, auf deren Grundschlage sich der Schüler und seine Eltern entscheiden können, folgenden Optionen anzustreben:

  • Hauptschulabschluss in Klasse 10
  • Realschulabschluss nach Klasse 10 
  • Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10 (Die Versetzung erfolgt nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung)