Betriebspraktikum

Die Federseeschule führt jeweils im Frühjahr in den Lerngruppen 8 ein Betriebspraktium durch.

 

Ziel der Praktika

Praktika sollen den Schülern Erfahrungen in der Arbeitswelt ermöglichen und sie bei ihrer Berufsorientierung unterstützen. Sie dienen der Ergänzung und Überprüfung der im Unterricht und bei Betriebserkundungen erworbenen Kenntnisse und Einsichten. Durch eigenes Arbeiten und Mitarbeiten, Erleben und gezieltes Beobachten sollen die Schüler erfahren, was es heißt, beruflich tätig zu sein.

Ihr Kind soll Anforderungen einzelner Berufe kennen lernen und eigene berufliche Vorstellungen und Voraussetzungen an der Wirklichkeit überprüfen. Die dabei gewonnenen Ergebnisse und Erfahrungen werden auch den Mitschülern vermittelt und dienen somit der Klassengemeinschaft. Das Betriebspraktikum stellt weder eine berufliche Eignungsfeststellung dar, noch dient es der Stellenvermittlung. Der spätere Abschluss eines Ausbildungsvertrages ist jedoch nicht ausgeschlossen.

 

Zum Durchführung

Die Teilnahme am Betriebspraktikum ist verpflichtend. Sollten jedoch durch das Verhalten eines Schülers während des Praktikums Sicherheit und Ordnung gefährdet sein, kann dieser vom Praktikum ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Unterricht in einer anderen Klasse der Schule zu besuchen.

 

Versicherungsschutz

Das Betriebspraktikum ist eine schulische Maßnahme, deshalb gilt der Versicherungsschutz, d.h. die Schüler sind in vollem Umfang unfallversichert. Ein Anspruch auf Entlohnung besteht nicht.

Für Schäden, die durch Schüler/innen während der Praxiserfahrung an Einrichtungen des Kooperationspartners bzw. der Praktikumsstelle verursacht werden, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Hier ist ggf. eine Absicherung über eine private Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten für ihr Kind sinnvoll.

 

Ärztliche Untersuchung

Eine ärztliche Untersuchung vor Beginn des Betriebspraktikums ist nicht notwendig, außer wenn der Schüler sein Praktikum in Betrieben ableisten möchte, in denen er direkten Kontakt zu offenen Lebensmitteln hat (z. B. in Küchen, Restaurants, Kindergärten, Krankenhäusern, Pflegeheimen). Dann benötigt es ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt. Die Untersuchung ist für den Schüler kostenfrei, wenn er angibt, dass diese für das Betriebspraktikum notwendig ist. Sie muss rechtzeitig erfolgen, damit das Gesundheitszeugnis dem Betrieb bei Beginn des Praktikums vorgelegt werden kann. Da die Auswertung der Untersuchung mindestens zwei Wochen dauert, empfiehlt es sich, die Untersuchung spätestens bis zum Ende Januar durchführen zu lassen.

 

Vorbereitung, Durchführung und Auswertung

Über die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Praktikums wird im Unterricht besprochen. Eltern werden hierzu in den Elternabenden informiert. Formulare und Materialien hierzu befinden sich auch auf unserer Schulhomepage.

 

Praktikum in den Ferien

Die Durchführung eines zusätzlichen Praktikums in den Schulferien wird den Schülerinnen und Schülern ausdrücklich empfohlen. Bei Anmeldung des Ferienpraktikums besteht Versicherungsschutz.

 

Zusätzliches Praktikum auf Wunsch in den Lerngruppen 9 und 10

Sollte seitens des Schülers der Wunsch bestehen, im Rahmen des Berufswahlprozesses eine zusätzliches Kurz-Praktikum in der Schulzeit durchzuführen, so kann dies bei der Schulleitung beantragt werden.

Begleitschreiben zur Vorlage in einem Betrieb

Formulare für den Betrieb zur Bestätigung einer Praktikumsstelle

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Praxiserfahrungen in und mit der Arbeitswelt
Informationsbrief für die Praktikumsstelle mit Rückmeldebogen
Arbeitsweltbezogene Praxiserfahrungen.pd
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