Inklusion

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts.

Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll.

Die Sonderschulen werden sich zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) weiterentwickeln und neben ihren eigenen Bildungsangeboten verstärkt auch allgemeine Schulen bei der Umsetzung der Inklusion beraten und unterstützen.

Schülerinnen und Schüler, die an unseren Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben werden an unserer Schule im Rahmen “des zieldifferenten Unterrichts” durch eine Sonderschullehrkraft unterstützt.

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