Abschlussprüfungen und Übergänge nach der Sekundarstufe

Da alle Bildungsstandards angeboten werden, sind an der GMS auch alle Abschlüsse möglich:

 

Ziel ist der Realschulabschluss, die „Mittlere Reife“, nach Klasse 10

 

Möglich ist außerdem der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10

 

sowie die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10

 

Für Schüler mit gymnasialen Niveau sind nach Abschluss der Klasse 10

der Gemeinschaftsschule folgende Wege offen:

- Versetzung in die Sekundarstufe II eines allgemeinbildenden

  Gymnasiums (ohne Aufnahmeprüfung)

- Versetzung in die Sekundarstufe II einer anderen Gemeinschaftsschule

- Versetzung an ein berufliches Gymnasium (ohne Aufnahmeprüfung)

- Übergang in die berufliche Ausbildung

 

Im Abschlussjahr gelten die Notenbildungsverordnungen 

 

Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung 

Verordnung zur Realschulabschlussprüfung 

Werkrealschulverordnung für die Hauptschulabschlussprüfung

 

Schullaufbahnempfehlungen

 

In der Jahrgangsstufe 8 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung, auf deren Grundlage sich der Schüler und seine Eltern entscheiden können, folgende Optionen anzustreben:

  • Hauptschulabschluss am Ende der Klasse 9
  • kein Hauptschulabschluss am Ende der Klasse 10

In der Jahrgangsstufe 9 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung, auf deren Grundschlage sich der Schüler und seine Eltern entscheiden können, folgenden Optionen anzustreben:

  • Hauptschulabschluss in Klasse 10
  • Realschulabschluss nach Klasse 10 
  • Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10 (Die Versetzung erfolgt nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung)

 

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Abschlüsse und Anschlüsse an der GMS
Weitere Informationen
Abschluesse_und_Anschluesse_an_der_GMS_e
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