Abschlussprüfungen und Übergänge nach der Sekundarstufe
Da alle Bildungsstandards angeboten werden, sind an der GMS auch alle Abschlüsse möglich:
Ziel ist der Realschulabschluss, die „Mittlere Reife“, nach Klasse 10
Möglich ist außerdem der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
sowie die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10
Für Schüler mit gymnasialen Niveau sind nach Abschluss der Klasse 10
der Gemeinschaftsschule folgende Wege offen:
- Versetzung in die Sekundarstufe II eines allgemeinbildenden
Gymnasiums (ohne Aufnahmeprüfung)
- Versetzung in die Sekundarstufe II einer anderen Gemeinschaftsschule
- Versetzung an ein berufliches Gymnasium (ohne Aufnahmeprüfung)
- Übergang in die berufliche Ausbildung
Im Abschlussjahr gelten die Notenbildungsverordnungen
Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung
Verordnung zur Realschulabschlussprüfung
Werkrealschulverordnung für die Hauptschulabschlussprüfung
Schullaufbahnempfehlungen
In der Jahrgangsstufe 8 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung, auf deren Grundlage sich der Schüler und seine Eltern entscheiden können, folgende Optionen anzustreben:
In der Jahrgangsstufe 9 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung, auf deren Grundschlage sich der Schüler und seine Eltern entscheiden können, folgenden Optionen anzustreben: